Bei welchem Themengebiet können wir Ihnen helfen?
Diese Information benötigen wir um einzuschätzen, ob ihr Aufhebungsvertrag fair ist.
Die Länge der Beschäftigung beeinflusst oft wesentlich Ihre Chancen.
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Diese Information benötigen wir für die Überprüfung möglicher Fristen.
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Uploads größer als 100 MB werden nicht akzeptiert
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Dieser Service ist selbstverständlich kostenfrei.
Selbstverständlich behandeln wir alle Ihre persönlichen Daten absolut vertraulich.
Die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – eine Abfindung lässt sich dann meist nicht mehr durchsetzen!
Dies ist die Spanne der Abfindungszahlungen, welche unsere Anwälte für Arbeitsrecht in vergleichbaren Fällen für Mandanten deutschlandweit mit den verschiedensten Arbeitgebern aller Branchen verhandelt haben.
Bitte beachten Sie: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht häufig nicht. Dennoch sind Abfindungszahlungen sehr üblich.
Wenn Sie sich einen Termin für eine Ersteinschätzung buchen, besprechen wir mit Ihnen, ob und wie eine überdurchschnittliche Abfindungszahlung erfolgreich mit Ihrem Arbeitgeber verhandelt werden kann.
Diese Ersteinschätzung bieten wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich an, da wir uns für die Rechte von Arbeitnehmern einsetzten.
Buchen Sie sich jetzt einen Termin für eine Ersteinschätzung und wir besprechen wir mit Ihnen, worauf Sie vor Erhalt einer Kündigung besonders achten müssen und ob realistische Chancen für die Verhandlung einer Abfindungszahlung nach Erhalt einer Kündigung bestehen.
Wir müssen Ihre Situation noch genauer verstehen, um Ihnen eine verlässliche Auskunft bezüglich einer möglichen Abfindungszahlung zu geben.
Diese Ersteinschätzung ist für Arbeitnehmer selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei!
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Wenn Sie sich einen Termin für eine Ersteinschätzung buchen, können wir Ihnen eine verlässliche Auskunft bezüglich Ihres Anliegens zu geben.